Bauen

Richtig bauen für jede Lebensphase!
Empfehlungen für eine Bauausführung, die selbstbestimmtes Weiterwohnen auch im Alter oder nach Eintreten von Behinderungen ermöglicht


Angesichts der demografischen Entwicklung in Deutschland ist davon auszugehen, dass Häuser und Wohnungen, auch wenn sie zunächst nicht von Menschen über 50 Jahren genutzt werden, weiterhin zum Wohnen geeignet sein müssen, wenn sich altersbedingte Beschwerden oder Behinderungen einstellen. Deshalb sollten Neu- und Umbauten immer so vorgenommen werden, dass eine spätere Anpassung an Einschränkungen der Beweglichkeit und Wendigkeit oder gar an plötzlich eingetretene körperliche Behinderungen ohne große bauliche Veränderungen möglich ist. Bei genauerem Hinsehen wird deutlich, dass durch die vorgeschlagenen Maßnahmen sich das Wohnen von Anfang an für jede Lebensphase angenehmer gestaltet.

Manche der unten aufgeführten Maßnahmen erfüllen bewusst noch nicht die Kriterien für „Barrierefreiheit“ (DIN 18040), sie schaffen aber ganz wichtige Voraussetzungen dazu. Auf diese Weise wird der Neubau nur geringfügig teurer, evtl. später notwendig werdende Wohnungsanpassungen aber erheblich billiger! Da unter heutigen Lebensbedingungen jeder und jede sehr alt werden oder auch von einem Tag zum anderen, z.B. durch einen Unfall, behindert sein kann, ist es eine kostengünstige sinnvolle Vorsorge, um ggf. weiterhin selbstbestimmt in der gewohnten Umgebung wohnen zu können.

 

Zu beachten ist daher:
Es sollte alles unternommen werden, dass das Baugebiet gut erreichbar ist und, wo immer dies möglich ist, von Gefahrenquellen und Barrieren frei gehalten wird.
·Ortslage

  • gute Anbindung an den Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV)

  • übersichtliche, verkehrsberuhigte Zufahrt(en)

  • Planung von sicheren Rad- und Fußwegen (auch an Erschließungsstraßen)

  • Absenken der Bordsteinkanten bei allen Straßenübergängen

  • Sicherheit der Fußwege auch bei Dunkelheit (Stolperfallen, Beleuchtung, Übersichtlichkeit usw.)

  • gut erreichbare Einkaufsmöglichkeiten

Bauausführung im Außenbereich

  • keine Bordsteinkanten zwischen Parkplätzen und rollgeeigneten (!) Wegen zu den Haustüren

  • einige überbreite Parkplätze, die ggf. Rollstuhlfahrern zugewiesen werden können

  • ebenerdiger, stufenloser Zugang zu den Häusern und Wohnungen Plätze für Müllbehälter so angelegt, dass auch dort der stufenlose Zugang gewährleistet ist. Evtl. muss durch vertiefte Stellplätze der Container ermöglicht werden, dass auch kleine und schwache Menschen die – geteilten! – Deckel der Container öffnen können.

Häuser und Wohnungen
Falls möglich, Erfüllung der Norm DIN 18040-2,. Die nachfolgenden Maßangaben entsprechen den Anforderungen "normalgewichtiger, schlanker" Menschen, während die DIN auch z.B. Rollstuhlbreiten bis 80 cm berücksichtigt.

 

  • Haustür (100 cm) ohne Stufe oder Schwelle

  • alle Verkehrsflächen/Flure so bemessen, dass bei sparsamer Möblierung eine Gehhilfe (Rollator) oder ein kleiner Rollstuhl (Breite über alles 70 cm) genutzt werden kann (Breite: 100 cm; DIN: 120 – 150 cm im Drehbereich).

  • keine Schwellen

  • alle Türdurchgänge nach Einbau der Türen mindestens 80 cm (DIN: 90 cm) breit

  • möglichst keine Stufe zu Terrasse und/oder Balkon

  • gerade Treppen, 100 cm breit, um später ggf. einen Treppenlift oder einen zweiten Handlauf einbauen zu können. Läuft die Treppe ins EG abwärts auf eine Außenwand zu, sollte durch ein entsprechend breites Fenster oder eine Fenstertür gegenüber der Treppe deren gute Ausleuchtung erfolgen und durch die Bemessung (Breite/Höhe 90 x 120 cm oder mehr) ggf. ein Krankentransport mittels Trage ermöglicht werden.

  • Treppenstufen möglichst bequeme Höhe, entsprechende Tiefe der Stufen - durchgängig bei allen Treppen.

  • Die Bemessung und Gestaltung von einem Bad (Waschbecken ohne Unterbau [mind. 60 cm] / bodengleiche Dusche / WC / hilfreich wäre auch ein Bidet) sollte so sein, dass ein kleiner Rollstuhl (bis 70 cm Breite über alles) in dem Raum bewegt werden kann (mind. 120 x 150 cm freie Fläche). Die Bodenfliesen müssen rutschfest sein. Der Weg von einem „Schlafzimmer“ in dieses Bad sollte nicht durch die ganze Wohnung führen.

  • Im Gäste-WC muss ein vollfunktionsfähiges Waschbecken (60 cm) sein, vor allem dann, wenn dies der einzige Waschplatz im Geschoss ist. Der Raum sollte so bemessen sein, dass Menschen mit einer Gehhilfe (Rollator) ihn benutzen können (120 x 120 cm freie Fläche).

  • Türen der Sanitärräume sollten nach außen geöffnet bzw. ggf. entsprechend umgesetzt werden können. Wo der Platz dafür nicht ausreicht, sollten leicht gängige Schiebetüren eingebaut werden.

  • In Küchen sind Bewegungsflächen von mindestens 120 cm Tiefe vor den Kücheneinrichtungen notwendig.

  • Alle elektrischen Schalter müssen (nach DIN 18040-2) zwischen 85 und 105 cm hoch angebracht sein.

  • Man könnte auch bei den Fenstern solche wählen, bei denen der Griff unmittelbar über der Fensterbank ist, damit man es im Sitzen (Rollstuhl) öffnen kann (evtl. mit Kindersicherung?).

Seniorenbeirat der Stadt Flensburg
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© 2. verbesserte Auflage: Seniorenbeirat der Stadt Flensburg, 2012
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